Geltungsbereich
Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten exklusiv für Verträge über den Verkauf von Eventtickets, die online, in schriftlicher oder mündlicher Form zwischen Swiss Recycling und dem Erwerber von Kongresstickets geschlossen werden.
Weitere veranstaltungsspezifische Teilnahmebedingungen entnehmen Sie bitte der Webseite der Veranstaltung.
Vertragsabschluss
Die buchende Person gibt mit dem Abschluss seiner Registrierung eine verbindliche Bestellung ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Teilnehmer die Online-Registrierung abschliesst. Darüber hinaus wird eine Bestätigung per E-Mail an den Teilnehmenden verschickt. Nach der Veranstaltung erhält der Teilnehmende eine Rechnung für sein Ticket.
Für Anmeldungen in schriftlicher Form (E-Mail, Brief) oder per Telefon kommt der Vertrag zustande, wenn die Buchungsbestätigung und/oder Rechnung an die buchende Person versendet wurde.
Abrechnung und Fälligkeit der Gebühren
Die Gebühren werden im Auftrag des Veranstalters in Rechnung gestellt. Die Rechnungsstellung erfolgt im Namen und auf Rechnung von Swiss Recycling inklusive der gesetzlich anzuwendenden Mehrwertsteuer.
Sämtliche Gebühren sind nach Erhalt der Rechnung/Buchungsbestätigung zur Zahlung gemäss dem auf der Rechnung angegebenen Zahlungsziel fällig. Unabhängig vom angegebenen Zahlungsziel ist in jedem Fall die vollständige Zahlung des Rechnungsbetrags vor Beginn der Veranstaltung obligatorisch.
Bei einer wiederholten Zahlungserinnerung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von CHF 30.- in Rechnung gestellt.
Änderungen und Annullation
Änderungen sind grundsätzlich kostenfrei möglich.
Für Annullationen bei einer Teilnahme vor Ort gelten die folgenden Stornierungszeiträume und -kosten:
- 2 Tage vor Kongress: kostenfrei
- 1 Tag vor Kongress: CHF 50 (Bearbeitungsgebühr)
Eine (Teil-)Stornierung am Tag oder nach Beginn der Veranstaltung ist in jedem Fall ausgeschlossen.
Bankgebühren bei Rücklastschriften per Bank gehen grundsätzlich zu Lasten des Gutschriftempfängers.
Bei einer Teilnahme via Livestream ist eine Stornierung nach Erhalt des Teilnahmelinks (1 Woche vor Event) nicht mehr möglich.
Höhere Gewalt, Haftungsausschluss
Sollte die Veranstaltung aus Gründen, die nicht von Swiss Recycling zu vertreten sind (z.B. Naturkatastrophen, Streik oder höhere Gewalt) nicht oder nicht in der angebotenen und gebuchten Form durchgeführt werden können, besteht weder ein Anspruch auf Erstattung der (anteiligen) Teilnahmegebühren noch auf Ersatz sonstiger (Vermögens-) Schäden.
Hotelreservationen, Haftungsausschluss
Swiss Recycling tritt lediglich als Vermittler von Hotelreservationsleistungen auf und übernimmt daher auch keinerlei Haftung.
Umbuchungen/Stornierungen sind direkt bei dem Hotel vorzunehmen und liegen in der Verantwortung der buchenden Person. Es gelten die Stornobedingungen des jeweiligen Hotels.
Veranstaltungswebseite, Haftungsausschluss
Swiss Recycling tritt lediglich als Vermittler des angebotenen Veranstaltungsprogramms auf. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Gesetzmässigkeit der publizierten Daten sind alleinig die Autoren bzw. Einreichenden der veröffentlichten Beiträge und/oder Inhalte verantwortlich.
Swiss Recycling übernimmt keinerlei Haftung für die Inhalte Dritter wie zum Beispiel Präsentationsdateien, Abstracts und/oder anderer vergleichbarer Inhalte. Die Sicherstellung der Gesetzmässigkeit und Richtigkeit der Inhalte und somit auch die Haftung liegt alleinig in der Verantwortung des/der Autoren dieser Inhalte.
Alle logistischen Inhalte, Strukturen und Layouts unterliegen dem Copyright von Swiss Recycling. Diese dürfen nicht ohne vorgängige schriftliche Genehmigung durch Swiss Recycling in einem anderen Kontext verwendet werden.
Haftungsbeschränkung
Swiss Recycling tritt lediglich als Vermittler des angebotenen Veranstaltungsprogramms auf und übernimmt dafür keinerlei Haftung. Es haftet ausschliesslich der jeweilige Leistungserbringer bzw. -träger. Die Teilnahme an den Aktivitäten des Rahmenprogramms erfolgt auf eigene Gefahr.
Swiss Recycling haftet ansonsten bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit nur für fahrlässiges und vorsätzliches Verschulden seiner selbst, seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Bei sonstigen Schäden ist die Haftung von Swiss Recycling, seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen auf vorsätzliches und grob fahrlässiges Verschulden beschränkt, sofern nicht wesentliche Vertragspflichten verletzt sind.
Datennutzung und -speicherung
Die von Ihnen angegebenen Daten werden ausschliesslich zur Vertragserfüllung und/oder für die Zusendung von Informationen zu den von Swiss Recycling organisierten Veranstaltungen genutzt. Zudem können von Swiss Recycling Newsletter zu ähnlichen Veranstaltungen an die angegebenen E-Mail-Adressen versendet werden. Eine Weitergabe Ihrer persönlichen Daten erfolgt an den Veranstaltungsort und die Technik für den Livestream, sofern dieser dies wünscht.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit Ihre Kontaktangaben für von uns versandte Newsletter sperren, korrigieren oder löschen zu lassen.
Die Teilnehmenden werden hiermit in Kenntnis gesetzt, dass auf dem Kongress Fotografien, Videos und Tonaufnahmen der Teilnehmenden erstellt und nach Veranstaltungsende über verschiedene Kanäle (Web, Fachzeitschriften und/oder anderen Publikationen) veröffentlicht werden können. Die Teilnehmenden erklären sich mit ihrer Anmeldung und der Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verwendung bzw. Veröffentlichung dieser Aufnahmen einverstanden.
e-Kongress: Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Ihre Kontaktdaten bei einem Besuch des Partnerbereiches registriert und an die Partner weitergegeben werden können.
Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.
Gerichtsstand:
8006 Zürich, Kanton Zürich, Schweiz
Schlussklausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise ungültig sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die dem von den Parteien angestrebten Zweck am nächsten kommen.
Datum/Ort:
Zürich, Januar 2023